Lehrer*innenausbildung
Das Leitbild unserer Schule wird getragen durch die Leitsätze des Schulprogramms, die das Leitbild praxisnah ausdifferenzieren. Das Ausbildungskonzept für die Referendar*innen orientiert sich an den Leitsätzen
Leitsatz 3 - Gemeinschaft: Vielfalt als Chance
Wir stärken und fordern den Einzelnen durch vielseitige fachliche und soziale Bildung.
Leitsatz 6 - Leben in der Schule: Das Leibniz
Wir leben Schule als Lern- und Erfahrungsort im aktiven Miteinander von Schüler*innenschaft, Eltern und Lehrkräften.
Leitsatz 7 - Lehrer*innen: Kollegialer Zusammenhalt“
Wir arbeiten gemeinsam im gegenseitigen Austausch verantwortlich an unseren Zielen.
Leitsatz 8 - Zukunftsentwicklung: Herausforderungen annehmen
Wir legen mit unserer schulischen Arbeit das Fundament zur verantwortlichen und nachhaltigen Gestaltung der Zukunft.
- Aufgaben von Schule
Das vorliegende Begleitprogramm ist gemäß § 14 OVP (Stand: Vom 10. April 2011 (GV. NRW. S. 218), geändert durch Verordnung vom 25. April 2016 (GV. NRW. S. 216)) als verbindliche Aufgabe der Schule in Abstimmung mit dem Studienseminar entwickelt worrden.
Aufgabe der Ausbildungsschule bzw. der Schulleitung ist es nach §11 OVP (nach Möglichkeit) zu gewährleisten:
- Ausreichende Möglichkeiten zu Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht) unter Berücksichtigung aller Handlungsfelder des Lehrer*innenberufs.
- Den Einsatz der Lehramtsanwärter*in im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie, soweit vorhanden, in unterschiedlichen Schulstufen und Bildungsgängen der jeweiligen
- Die Gewährleistung von durchschnittlich 14 Wochenstunden selbstständigen Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
- Die angemessene Berücksichtigung der Belange der Ausbildung und der Wünsche der Lehramtsanwärter*innen in Bezug auf den Einsatz im selbstständigen Unterricht.
- Die Übertragung über die Ausbildung hinausgehenden zusätzlichen selbstständigen Unterrichts an Lehramtsanwärter*innen mit ihrer
Im Rahmen des Leitbildes des Leibniz-Gymnasiums legen wir mit der schulischen Referendar*innenausbildung das Fundament, um Referendar*innen zum Unterricht und zur Mitwirkung am Schulleben anzuleiten. Dieser Gedanke spiegelt sich im Leitsatz „Leben in der Schule: Das Leibniz“ wider und wird durch den Aspekt der Beratung und kollegialen Hilfe erweitert. Diesen Aspekt unterstützt der Leitsatz „Gemeinschaft: Vielfalt als Chance“ – Wir stärken und fordern den Einzelnen durch vielseitige fachliche und soziale Bildung.
- Aufgaben der Ausbildungsbeauftragen
Grundsätzlich besteht die Aufgabe der Ausbildungsbeauftragen (ABBA) …
- in der Unterstützung der Kooperation zwischen Zentren für schulpraktische Lehrer*innenausbildung und Schulen,
- in der Koordination von Lehrer*innenausbildung innerhalb der Schulen,
- in der Beratung der Schulleitungen,
- sowie in der ergänzenden Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärter*innen,
- in der Tätigkeit als Ausbildungslehrer*in sowie
- in der Teilnahme an den Eingangs- und Perspektivgesprächen an ihrer Schule
- in der Erstellung von Berichten, auf die sich die Schulleitung in der abschließenden Beurteilung stützen kann (OVP § 16, Absatz 3).
Darüber hinaus sind die Ausbildungsbeauftragten zuständig für die Entwicklung und Durchführung eines Begleitprogramms bzw. eines Beratungskonzepts, welches grundsätzlich auf dem Prinzip der ‚Nachfrageorientierung’ basiert.
Mittels des Begleitprogramms werden die Inhalte, die das Seminar (v. a. das Kernseminar) mehr theoriegeleitet vermittelt, aus schulpraktischer Sicht dargestellt und ergänzt. Somit können ausbildungsrelevante Themen aus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt werden. Inhalte, die im Seminar nicht thematisiert werden können, werden hier zusätzlich in die Ausbildung eingebracht, so dass eine Ausbildung garantiert werden kann, die auf eine (umfassende) Vermittlung professioneller Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule’ abzielt. Die Ausbildungselemente in Studienseminar und Schule sind also über das Begleitprogramm eng miteinander verzahnt und bedürfen der Koordination durch die Ausbildungsbeauftragten. Diese handeln im Auftrag der Schulleitung und ermöglichen daher auch eine Entlastung der Schulleitungsebene.
Insbesondere der Leitsatz „Lehrer*innen: Kollegialer Zusammenhalt“ findet sich hier wieder. Die Ausbildungsbeauftragten und die Ausbildungslehrer*innen unterstützen die Referendar*innen bei der Planung, Durchführung und Reflexion schulischer Arbeit und stellen so Kooperationserfahrungen sicher.
- Entfaltung des Begleitprogramms in den drei Ausbildungshalbjahren am Leibniz-Gymnasium
- Übersicht über Organisation und Durchführung der Referendar*innenausbildung
Das Begleitprogramm des Leibniz-Gymnasiums beinhaltet unter anderem
Schulgruppensitzungen. Die Referendar*innen am Leibniz bilden die
Schulgruppe. Ihre Arbeit findet vor Ort in der Schule statt und wird von den Ausbildungsbeauftragten begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sind zusätzlich der Schulleiter oder auch erfahrene Fachkolleg*innen anwesend. Hier wird insbesondere auf Kolleg*innen zurückgegriffen, die über eine besondere Expertise verfügen (z.B. Koordination der Erprobungs-, Mittel- und Oberstufe; Berufsorientierung; Streitschlichtung). So findet gemäß der Leitsätze des Leitbildes ein enger Austausch zwischen Kolleg*innen statt und ein aktives Miteinander wird erlebbar (vgl. „Leben in der Schule: Das Leibniz“ – Wir leben Schule als Lern- und Erfahrungsort im aktiven Miteinander von Schüler*innenschaft, Eltern und Lehrkräften; „Lehrer*innen: Kollegialer Zusammenhalt“ – Wir arbeiten gemeinsam im gegenseitigen Austausch verantwortlich an unseren Zielen.)
Das Begleitprogramm insgesamt bezieht sich konkret schwerpunktmäßig auf folgende ausbildungsrelevante Bereiche:
- Eine an den Bedürfnissen der Referendar*innen orientierte Einführungsphase (geleitete und selbstständige Hospitationen).
- Das Leibniz-Gymnasium und seine Organisationsstruktur sowie das
- Allgemeine schul- und dienstrechtliche
- Den Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbständiger bedarfsdeckender Unterricht ‚BDU’).
- Außerunterrichtliche Aktivitäten (u. Begleitung von Klassenfahrten, Wandertagen und Exkursionen, Vorlesewettbewerb, Tag der offenen Tür, AG-Betreuung etc.).
- Schulspezifische Angebote (bspw. Projektwoche, Sportwettkämpfe und Turniere, Betriebspraktika etc.).
- Angebote ‚Kollegialer Beratung’.
- Vorbereitung auf das EPG und die Zweite Staatsprüfung.
Die Ausbildungsbeauftragen am Leibniz-Gymnasium (Frau Bories, Frau Bükesoy, Frau Lisson) beraten den jeweiligen Referendar*innenjahrgang grundsätzlich gemeinsam. Der Organisation und Praktikabilität geschuldet werden die Referendar*innen gleichmäßig einer Ausbildungsbeauftragten zugeordnet.
Die regelmäßige Durchführung der Schulgruppensitzungen wird flexibel gehandhabt.
Für die Durchführung der Schulgruppensitzungen wird folgende Struktur vorgeschlagen
- Begrüßung / Formales
- Anfragen der Referendar*innen – Mitteilungen der Ausbildungsbeauftragen
- Tagesthema unter Einbeziehung von Referent*innen, d. h. entweder der Ausbildungsbeauftrag*innen, der Schulleiter*innen oder der zuständigen Koordinator*innen bzw. von Fachkolleg*innen.
- Austausch der Schulgruppe ohne Schulvertreter*innen
Materialien, Formulare und weitere Gesprächsgegenstände werden im entsprechenden Ordner der Schulgruppe bei IServ gesammelt und zur Verfügung gestellt.
IServ stellt das zentrale Kommunikationsmedium von Referendar*innen und der Schule dar.
Der Aufbau des Begleitprogramms insgesamt orientiert sich an den spezifischen schuljahres- und ausbildungsabhängigen Bedürfnissen/Forderungen/Fragen der Lehramtsanwärter*innen (‚Nachfrageorientierung’).
Es ist daher den Ausbildungshalbjahren folgend in drei Einheiten gegliedert:
- Einführungsphase ( Quartal bzw. 2. Quartal): Kennenlernen der Ausbildungsschule, geleitete und selbstständige Hospitationen, Schulgruppensitzungen zu unterschiedlichen ausbildungsrelevanten Themen
- Ausbildungshalbjahr: (BDU und Unterricht unter Anleitung, Hospitationen und Unterrichtsbesuche),
- Ausbildungshalbjahr: (BDU und Unterricht unter Anleitung, Hospitationen und Unterrichtsbesuche),
- Examensphase ( Quartal bzw. 3. Quartal): ggfs. letzte Unterrichtsbesuche, Vorbereitung auf das Examen, Examen (2 UPPs und Kolloquium)
Während der Einführungsphase besteht eine wesentliche Aufgabe der Ausbildungsbeauftragten darin, in enger Kooperation mit der Schulleitung die Referendar*innen auf die Anforderungen des bedarfsdeckenden Unterrichts (BDU) vorzubereiten. Um dies zu gewährleisten, sind regelmäßige Beratungsgespräche und Schulgruppensitzungen vorgesehen.
Demzufolge steht im 1. und 2. Ausbildungshalbjahr die intensive Begleitung des BDU im Vordergrund (s. Leitsatz „Lehrer*innen: kollegiale Zusammenarbeit“). Eine wichtige Aufgabe besteht weiterhin in der Vorbereitung und Durchführung des EPG, in dem die Referendar*innen neben einer Rückbesinnung die für sie wichtigen weiteren Zielvorstellungen erkennen und thematisieren sollen.
In der Examensphase gilt es vor allem, organisatorische Unterstützung und Beratung hinsichtlich der anstehenden unterrichtspraktischen Prüfungen und des Kolloquiums im Zweiten Staatsexamen zu geben.
Die im Folgenden dargestellte ‚Einführungsphase’ (Dienstantritt am 1. Tag-Intensivphase) ist in ihrem Ablauf festgelegt. Die in den darauffolgenden Phasen stattfindenden Schulgruppensitzungen können in ihrer Reihenfolge prinzipiell flexibel gestaltet werden. D. h. die vorgeschlagenen Themen sind veränder-bzw. ergänzbar.
Regelmäßige Beratungsgespräche sind integraler Bestandteil des Beratungskonzepts. Dies gilt vor allem für das 1. und 2. Ausbildungshalbjahr und die ‚Kollegialen Beratungen’ vor allem zur Unterstützung des bedarfsdeckenden Unterrichts.
Die nun folgende tabellarische Übersicht über das Begleitprogramm in den vier Ausbildungshalbjahren wird aus Gründen der Vereinfachung für die im November beginnenden Referendar*innenjahrgänge aufgelistet. Diese Übersicht bezieht sich hinsichtlich der Reihenfolge der Schulgruppensitzungen auf die bisher ausgeübte Praxis.