Lehrer*innenfortbildungen

Die Institution Schule ist ein wichtiger Baustein in unserer Gesellschaft. Dabei werden auch die Ansprüche, die an sie herangetragen werden, von Zeit zu Zeit mehr und im Zuge dessen auch vielfältiger bzw. komplexer. Dies betrifft somit auch das Kollegium einer Schule wie unserem Leibniz-Gymnasium. Um auf die sich stetig wechselnden gesellschaftlichen, bildungspolitischen, technologischen und persönlichen Umstände flexibel reagieren zu können, ist es für jede Lehrkraft notwendig, sich dementsprechend fortzubilden, um sich an die vorgenannten Gegebenheiten anzupassen, seinen pädagogischen, didaktischen und fachlichen Horizont zu erweitern und unseren Lernenden eine zeitgemäße Bildung zu ermöglichen, die sie auf das weitere Leben vorbereitet. Somit wird deutlich, dass Fortbildungen und deren Planung zentrale Bestandteile der Schulentwicklung sind, die perspektivisch die Qualität an unserer Schule sichern sollen.

Unser Leitbild spiegelt sich in unserem Fortbildungskonzept in folgenden Leitsätzen wider:

Leitsatz 3 - Gemeinschaft: Vielfalt als Chance

Wir stärken und fordern den Einzelnen durch vielseitige fachliche und soziale Bildung.

Jede Lehrperson ist unterschiedlich. Das betrifft verschiedene Bereiche im Kontext Schule. Durch entsprechende Fortbildungsangebote soll es jeder Lehrkraft ermöglicht werden, seine Stärken auszubauen und sich Bereiche zu erschließen, bei denen noch ein eventueller Verbesserungsbedarf besteht.

Leitsatz 5 - Öffnung der Schule: Starke Partner*innen

Wir eröffnen durch die Zusammenarbeit mit vielfältigen Kooperationspartner*innen Perspektiven zur Bereicherung unseres Lernangebots sowie der Persönlichkeitsentwicklung und Lebensgestaltung unserer Schüler*innen.

Wir greifen bei der Fortbildungsplanung auf interne Ressourcen zurück, nutzen darüber hinaus aber auch das Angebot externer Anbieter von Fortbildungen, die über das notwendige Know-how verfügen und einen wichtigen Beitrag zum Kompetenzerwerb bzw. -ausbau unseres Kollegiums beitragen sollen.

Leitsatz 7 – Lehrer*innen: Kollegialer Zusammenhalt

Wir arbeiten gemeinsam im gegenseitigen Austausch verantwortlich an unseren Zielen.

Im Zuge eines wertschätzend-kollegialen Miteinanders ist es wünschenswert, dass Lehrpersonen, die bestimmte Fortbildungsangebote nutzen, als Multiplikatoren fungieren, indem sie dort erworbenes Fachwissen und andere Kompetenzen innerhalb der einzelnen Fachschaften, gegebenenfalls auch darüber hinaus, teilen.

  1. Vorüberlegungen und Ziele

Um den Schulentwicklungsprozess unterstützen und zugleich den Fortbildungswünschen einzelner Lehrer*innen und Arbeitsgruppen zu entsprechen, ist es erforderlich einen Fortbildungsplan aufzustellen, der die verschiedenen Beteiligten (z.B. das ganze Kollegium, einzelne Fachgruppen und einzelne Kolleg*innen) sowie inhaltliche Schwerpunkte berücksichtigt. Da sich die Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Fortbildungen verändern, sollte ein Fortbildungsplan nur für einen begrenzten Zeitraum, z.B. ein oder zwei Schuljahre, beschlossen und regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Der Erstellung, Umsetzung und Überprüfung der Fortbildungsplanung liegt das Fortbildungskonzept zugrunde.

Dieses setzt voraus, dass die Fortbildungsplanung ein Teil des Schulprogramms ist und die Fortbildungen der Umsetzung der im Schulprogramm beschriebenen Leitsätze dienen. Darüber hinaus sollen die Fortbildungen die fachliche, didaktische und pädagogische Kompetenz der Lehrer*innen erweitern und insgesamt die schulische Arbeit, den Unterricht weiterentwickeln und aktuellen Vorgaben und Aufgaben gerecht werden. Das Fortbildungskonzept hat außerdem die Weitergabe der Inhalte von Fortbildungen innerhalb des Kollegiums (Multiplikation) im Blick. Ziel des Fortbildungskonzeptes ist es auch, das Fortbildungsbudget sinnvoll, zielgerichtet und gerecht zu verwalten sowie die Fortbildungsarbeit an der Schule zu dokumentieren.

  1. Notwendige Aufgaben/Vorgehensweisen zur Erstellung eines Fortbildungsplans

(für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein bis zwei Schuljahre)

Für die Erstellung eines Fortbildungsplans für einen bestimmten Zeitraum ist es zunächst notwendig, die Zuständigkeiten der beteiligten Personen und die Aufgabenverteilung im Blick zu haben.

Dann ist es erforderlich, Schwerpunkte für die Fortbildungsplanung festzulegen. Diese sollten an das Schulprogramm angelehnt sein und dem Leitbild der Schule, aber auch schulübergreifende Vorgaben und aktuelle Aufgaben berücksichtigen.

Dies könnten Themen wie Digitalisierung und Medien, individuelle Forderung / Vielfalt fördern, Unterrichtsentwicklung, Erziehungsarbeit, Standardsicherung / standard- und kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung oder Schulentwicklung generell sein.

Anschließend müssen Fortbildungsbedarf und Fortbildungswünsche ermittelt werden. Dies kann in der Lehrkräftekonferenz, in den Fachkonferenzen oder durch eine Befragung des Kollegiums geschehen. Auch Vorschläge der Schulleitung werden aufgenommen.

Auf der Grundlage der bereits festgelegten Schwerpunkte und der gesammelten Fortbildungswünsche wird dann ein Fortbildungsplan erstellt. Dabei sollten Entscheidungskriterien für die Bewilligung von Fortbildungsmaßnamen aufgestellt und Prioritäten für die gesamte Planung unter Berücksichtigung der Wünsche gesetzt werden. Die Fortbildungsplanung wird an das Kollegium zurückgemeldet.

Im Anschluss sollten die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden, z.B. indem Fortbildungsangebote eingeholt, Information an das Kollegium gegeben und konkrete Vereinbarungen getroffen werden, die zur Planung und Durchführung der Fortbildungen führen.

Dabei sollte stets eingeplant werden, dass Fortbildung nicht nur der Besuch einer Veranstaltung ist, sondern auch die Weitergabe der Inhalte von Fortbildungen im Kollegium, Evaluation (hinsichtlich ihrer Relevanz für die Schule und ihrer Umsetzungsmöglichkeiten im Schulalltag) bedeutet.

  1. Überlegungen zur Aufgabenverteilung
  • Schulleitung

Die Aufgabe der Schulleitung ist es, alle Beteiligten bei der Umsetzung des Leitbildes zu unterstützen und generell den Blick auf Fortbildung im Kollegium zu haben. Dazu gehören die Personalentwicklung, evtl. Fortbildungsgespräche, das Einholen von Rückmeldungen sowie die Evaluation von Veranstaltungen, die das gesamte Kollegium betreffen.

  • Fortbildungsbeauftrage*r

Die zahlreichen Aufgaben im Rahmen einer systematischen Fortbildungsplanung erfordern eine*n eigene*n Ansprechpartner*in. Ein*e gesonderte*r Fortbildungs- beauftragte*r ist daran beteiligt, den Fortbildungsbedarf im Kollegium zu ermitteln sowie bei der Fortbildungsplanung mitzuarbeiten. Diese*r sollte bei der Erhebung des Fortbildungsbedarfs beraten sowie beim Erstellen der Prioritätenliste beteiligt sein. Ihre* seine Aufgabe ist es auch die Möglichkeiten und Bedingungen der Umsetzung von Fortbildungsangeboten zu prüfen, Informationen über Fortbildungen einzuholen, die gesammelten Informationen an das Kollegium weiterzugeben, konkrete Fortbildungen zu vereinbaren und zu planen und bei der Vorbereitung und Durchführung schulinterner Veranstaltungen zu unterstützen.

Die*der Fortbildungsbeauftragte kümmert sich auch um die Kooperation mit dem Kompetenzteam und dem Dezernat für Fortbildung. Sie*er ist außerdem zuständig für die Evaluation und Dokumentation der Fortbildungsplanung.

 

  • Fachkonferenzen

Die Aufgabe der Fachkonferenzen ist es, den fachspezifischen Fortbildungsbedarfs zu ermitteln und an die Schulleitung und den Fortbildungsbeauftragten weiterzuleiten. Außerdem holen sie Informationen über fachspezifische Fortbildungsangebote, beantragen die Fortbildungsveranstaltungen bei Frau Hohmeister. Die Fachschaften kümmern sich um die Initiation und Organisation fachspezifischer Fortbildungen, sorgen für die Weitergabe der Ergebnisse in der Fachschaft und evaluieren die fachspezifischen und eigenverantwortlichen Fortbildungen.

  • Lehrer*innenkonferenz

Die Rolle der Lehrer*innenkonferenz besteht in der Entscheidung über Grundsätze der Fortbildungsplanung sowie in der Beratung über den Fortbildungsbedarf. Die Lehrer*innenkonferenz entscheidet über die Vorschläge der Schulleitung und beantragt Pädagogische Tage (bei der Schulkonferenz)

  • Lehrkräfterat

Der Lehrkräfterat kann nach Bedarf Anregungen aus dem Kollegium sammeln und an die*den Fortbildungsbeauftragte*n und die erweiterte Schulleitung weitergeben.

  • Schulkonferenz

Die Schulkonferenz entscheidet über Pädagogische Tage. Sie kann auch an der Beratung über die Fortbildungsplanung der Schule beteiligt werden.

  • Kollegium

Die einzelnen Kolleg*innen teilen dem Fortbildungsbeauftragten den persönlichen Fortbildungsbedarf mit, prüfen auch selbst Fortbildungsangebote, beantragen Fortbildungsveranstaltungen bei Frau Hohmeister und berichten im Kollegium von relevanten Ergebnissen.

  1. Vorgehen bei der konkreten Fortbildungsplanung / Prioritätensetzung

Sobald für die konkrete Fortbildungsplanung sowohl Schwerpunkte festgelegt und der Fortbildungsbedarf ermittelt wurde, sichtet die erweiterte Schulleitung den Fortbildungsbedarfs des Kollegiums und der Fachschaften. Gemeinsam wählen sie nötige Themen aus, setzen Schwerpunkte bei den Inhalten und Zielen. Sie wählen auch die Themen aus, die schulintern bearbeitet werden sollen. Sie stellen Überlegungen über zeitliche, finanzielle, personelle Ressourcen an, beraten über mögliche Teilnahmen und überlegen, wie die Weitergabe der Ergebnisse sowie die Umsetzung im Schulalltag gefördert werden kann.

  1. Überlegungen zur Entscheidungshilfe über Fortbildungsanträge

Mögliche Kriterien für die Bewilligung von Fortbildungsanträgen:

  • angeordnete Fortbildungsmaßnahmen
  • notwendige Fortbildungsmaßnahmen wegen veränderter Vorgaben, z.B. Curricula – notwendige Fortbildungsmaßnahmen für eine Funktionsstelle, z.B. Beratung
  • veränderte Vorgaben im Unterrichtsfach bezüglich der Methoden, Inhalte, ...
  • Fortbildungsmaßnahmen, die einem Schwerpunkt der Fortbildungsplanung, d.h. nutzbringend für die Umsetzung des Leibildes ist ein angemessenes Verhältnis von Kosten und (Zeit-)Aufwand und dem Gewinn für die schulische Arbeit
  • möglichst wenig Unterrichtsausfall (Aufgaben für Vertretung oder EILE)
  • Weitergabe der Inhalte im Kollegium sichergestellt (vllt. schon im Antragsformular integrieren)
nach oben